Rote Listen

Hummel, Portugal 2017 - Foto: A. Heuwinkel-Otter
Hummel, Portugal 2017 – Foto: A. Heuwinkel-Otter

 

Rote Liste(n) gefährdeter Arten

Die Rote Liste gefährdeter Arten (kurz: Rote Liste) wird von der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN, Deutsch: Weltnaturschutzunion) in unregelmäßigen Jahresabständen publiziert. Das von Wissenschaftlern zusammengestellte internationale Gutachten, dokumentiert alle vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Sie ist in 10 Gefährdungskategorien unterteilt. Zusätzlich gibt es spezifische Rote Listen von Regierungen verschiedener Staaten, Ländern und Umweltschutzverbände einzelner Regionen. Sie erfassen die bedrohte Arten in geographisch begrenzten Gebieten.

Die IUCN wurde 1948 in Frankreich gegründete (https://www.iucn.org/). Seit 1956 ist der Sitz in Gland (Schweiz). 1962 veröffentlichte sie „Red Data Book“, die erste Rote Liste., Diese ersten Auflage hatte etwa 520 bedrohte Vögel und Säugetiere zum Inhalt. Heute umfasst die Rote Liste über 70.000 gefährdeter Arten und ist um viele Arten erweitert (Reptilien, Amphibien, Fische, Insekten, Weichtiere, Pflanzen und Pilze). Die Rote Liste erscheint jährlich und beurteilt Fortschritte und Rückschritte im Artenschutz. Die IUCN hat mittlerweile 1.300 Organisationen als Mitglieder, aus 161 Ländern. Über 16.000 Wissenschaftler und Experten arbeiten in sechs Kommissionen zu Artenschutz, Schutz und Entwicklung von Ökosystemen, Wald-, Wasser- und Meeresschutz, Gesetzgebung oder soziale und ökonomische Faktoren.

1988 erstellte das Bundesamt für Naturschutz erstmals eine Rote Liste gefährdeter Tiere Pflanzen und Pilze für Deutschland. Umfangreich Informationen zur Roten Liste sind auf der Website des Bundesamt für Naturschutz zu finden: https://www.bfn.de/themen/rote-liste.html
Die aktuellen Roten Listen der gefährdeten Tiere sind i.d.R. nur gedruckt gegen Entgeld erhältlich.

 

Rote Listen der Bundesländer ((in Bearbeitung))

Baden-Württhemberg; Landesanstalt für Umwelt Baden Württhemberg: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/rote-listen
Bayern; Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU): https://www.lfu.bayern.de/natur/rote_liste_tiere/2016/index.htm
Berlin; Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde etwa alle 10 Jahre. https://www.berlin.de/senuvk/natur_gruen/naturschutz/artenschutz/de/rote_listen/
Brandenburg;
Bremen;
Hamburg; Rote Liste für Brutvögel in Hamburg (Stand 26. März 2019) als Download unter https://www.hamburg.de/contentblob/12372868/e2c558a1a4814b12121db95fcc15a1b3/data/rote-liste-voegel-2018.pdf
Hessen;
Mecklenburg-Vorpommer;
Niedersachsen;
Nordrhein-Westfalen;
Rheinland-Pfalz;
Saarland;
Sachsen;
Sachsen-Anhalt;
Schleswig-Holstein;
Thüringen;

Röhricht Goldeule – Foto: Hans Dudler, 2018