Naturschutz

Kamille – Foto A. Heuwinkel-Otter

 

Der Mensch macht den Naturschutz notwendig. Er ist zugleich Naturausbeuter und -erhalter.

Die Nutzung der natürlichen Ressourcen steigt weltweit stetig an. Die Folgen sind Klimawandel, Verlust der Biodiversität und die Verknappung der Wasservorkommnisse. Als international anerkannter Indikator für den Ressourcenverbrauch gilt der „ökologische Fußabdruck“, der notwendige Flächenbedarf, um den Lebensstandard eines Menschen zu erhalten.

Der „ökologische Fußabdruck“ beziffert die erforderlich Fläche, um die dafür benötigten Produkte (wie Nahrung, Kleidung, Energiebedarf) zu erzeugen und den dabei produzierten Abfall aufzunehmen.

Danach beträgt der Ressourcenverbrauch für Deutschland 4,6 Hektar pro Person. Das ist knapp zweieinhalbmal höher als die nationale Biokapazität, d.h. die in Deutschland für die nachhaltige Bedarfsbereitstellung verfügbare Fläche von 2,0 Hektar pro Person. Somit beruht der Lebensstandard in Deutschland mehr als zur Hälfte auf dem Ressourcen- und Energieverbrauch in anderen Ländern.

Naturschutz heißt

Naturschutz bedeutet, wie der Begriff beinhaltet, (gesetzliche) Schutz-Maßnahmen, zum Erhalt und zur Pflege von Naturlandschaften (intakten Ökosystemen), Naturdenkmälern, von seltenen, in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Politische und damit gesetzliche sowie private Maßnahmen bewirken die Biodiversität, die Artenvielfalt und die Leistungsfähigkeit von Landschaften mit ihren Ressourcen zu erhalten. Notwendig macht der Mensch dieses Maßnahmen, ohne ihn würde die Natur alles selber regeln.

Naturschutz ist im Grundgesetz im Artikel 20a verankert. Die Fauna (seltene Tiere) und Flora (Pflanzen) und deren Habitat (Lebensräume) sollen vor Zerstörung bewahrt werden. Eine Reihe von Gesetzen auf Bundes- und Landesebene verbieten Tiere zu jagen oder zu töten und Pflanzen zu pflücken oder auszureißen, die unter Naturschutz stehen. Besonders bedrohte Regionen sind als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen und mit Schilder kenntlich gemacht. Besucher müssen sich an Regel halten. Manchmal ist das Betreten von NSG verboten, damit diese Regionen ungestört bleiben und sich entwickeln können.

Die erste Internationale Naturschutzkonferenz fand 1913 in Bern in der Schweiz statt. Seitdem hat sich der Zustand der Umwelt global verschlechtert. Deshalb ist es wichtig den Naturschutz weiter voranzutreiben und vor allem alte Wälder, Moore und Feuchtgebiete zu erhalten. 1992 beschloss die Europäische ein Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen. Es dient dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Das Netz Natura 2000 besteht aus sog. FFH-Gebieten, die die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG) erfüllen. Ausgewählt und unter Schutz gestellt werden sie nach EU-weit einheitlichen Standards.

Natur(schutz) bewirkt

Schöne Landschaft, reine Luft, sauberes Wasser. Wer mag (braucht) das nicht?! Die Natur ist wichtig für den Menschen, das gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen. Natur(schutz) schafft Arbeitsplätze (erneuerbare Energien, Ökolandbau, Nationalparks), sorgt für Innovationen und Erfindungen (Kleidungs-, Baustoffe, Flugzeuge), schützt vor Naturkatastrophen (Klimawandel mit Starkwetterveränderungen), dient der Erholung vom Arbeits- und Schulalltag (Sport, Freizeitgestaltung, Tourismus).

Mehr Infos:

 

Ministerien, Fachbehörden und Vereinigungen zum Naturschutz

Neben Regierungen und internationalen Staatenvereinigungen setzen sich auch Verbände, in der Regel privat finanziert, für den Naturschutz ein. Naturschutzorganisationen konzentrieren sich oft spezifisch, z.B. auf den Erhalt einzelner oder mehrerer Tier- oder Pflanzenarten oder auf die Pflege eines geographisch begrenzten Gebietes. Überregionale Verbände agieren in mehreren Bundesländern oder staatenübergreifend. Einige Naturschutzorganisationen engagieren sich gleichzeitig auch für den Umweltschutz.

 

Ministerien der Deutschen Bundesländer zuständig für Naturschutz

So unterschiedlich die Namen der Ministerien, so verschieden sind auch die Zuständigkeitsbereiche.

Baden-Württemberg; Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg http://www.um.baden-wuerttemberg.de

Bayern; Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz http://www.stmuv.bayern.de

Berlin; Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz http://www.berlin.de/sen/uvk

Brandenburg; Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg http://www.mlul.brandenburg.de

Bremen; Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Fachbereich Umwelt http://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt-1467

Hamburg; Behörde für Umwelt und Energie http://www.hamburg.de/bue/

Hessen; Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz https://umwelt.hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern; Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm

Niedersachsen; Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz http://www.umwelt.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen; Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen http://www.umwelt.nrw.de/

Rheinland-Pfalz; Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz https://mueef.rlp.de

Saarland; Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: http://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm

Sachsen; Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft http://www.smul.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt; Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie http://www.mlu.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein; Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Ministerium/ministerium_node.html

Thüringen; Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz: http://www.thueringen.de/th8/tmuen

 

Fachbehörden für Naturschutz auf Länderebene

Baden-Württemberg Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg LUBW http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Bayern LfU ●● Bayerisches Landesamt für Umwelt LfU http://www.lfu.bayern.de
Berlin Umwelt- und Naturschutzbehörden in Berlin https://www.berlin.de/umwelt/behoerden/
Brandenburg Landesamt für Umwelt LUA http://www.lugv.brandenburg.de
Bremen Siehe oben Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Hamburg Amt für Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz https://www.hamburg.de/bue/naturschutz-gruenplanung-und-bodenschutz
Hessen Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Abteilung Naturschutz http://www.hlnug.de/themen/naturschutz.html
Mecklenburg-Vorpommer Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern LUNG http://www.lung.mv-regierung.de/
Niedersachsen Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN http://www.nlwkn.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV http://www.lanuv.nrw.de/
Rheinland-Pfalz Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht LUWG

https://lfu.rlp.de

Saarland Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz – Natur- und Artenschutz http://www.saarland.de/139474.htm ●● Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz – Zentrum für Biodokumentation http://www.saarland.de/zfb.htm
Sachsen Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie LfULG http://www.smul.sachsen.de/lfulg
Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt https://lvwa.sachsen-anhalt.de

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt http://www.lau.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume LLUR http://www.schleswig-holstein.de/LLUR
Thüringen Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie TLUG http://www.tlug-jena.de

 

Übergeordnete Organisationen für den Naturschutz

Vereinigungen mit einem Tätigkeitsbereich, die Landesgrenzen hinaus, wird die Anerkennung „Bundesweit anerkannte Naturschutzverbände“ durch das Umweltbundesamt zugesprochen. Bei der Anerkennung einer Vereinigung, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert, ergeht diese Anerkennung im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz (§ 3 Abs. 2 UmwRG).

Auf der Seite des Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) finden sich entsprechend anerkannte Organisationen. Der BBN ist eine Interessensvertretung im Berufsfeld Naturschutz und Landschaftspflege https://www.bbn-online.de

Bekannte Naturschutzorganisationen:

BUND; Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland https://www.bund.net/

NABU; Naturschutzbund Deutschland https://www.nabu.de/

Bannwald Lemgo-Lüerdissen – Foto: Frank Möller